Medizinrecht: 500.000 € Schmerzensgeld - Hirnschaden nach Behandlungsfehler
22.11.2003
Hirnödem nach fehlerhafter Diabetesbehandlung bei 6 Jahre altem Jungen
Kommt es bei einem sechs Jahre alten Kind zu einem Flüssigkeitsverlust des Körpers infolge deutlich überhöhter Blutzuckerwerte, ohne dass dies von dem Arzt adäquat behandelt wird, und führt dies zu schweren Hirnschäden bei dem Patienten, so rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000,00 €
LG Berlin, Urt. vom 20.11.2003 - 6 O 272/01 - VersR 2005, 1247
Rechtsgebiet(e): Medizinrecht
Rechtsanwalt Dr. jur. Raimund Bürger & Rechtsanwältin Beate Lenke (Fachanwalt für Medizinrecht)
Kanzlei: Hufelandstrasse 28 - 45147 Essen / Ruhrgebiet / NRW
Ihre Rechtsanwälte für Medizinrecht / Arzthaftungsrecht / Zahnarztrecht und Schadenersatzrecht e-mrbl 2012-02-15 drtm-bns 2012-02-15
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