Medizinrecht: 50.000 € Schmerzensgeld - Erblindung durch ärztlichen Behandlungsfehler
04.02.1998
Schmerzensgeld wegen Arzthaftung - Erblindung infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers
Die 73 Jahre alte Klägerin erblindete infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers. Gerade für ältere Menschen mit einer gewissen retardierten Anpassungsfähigkeit an veränderte Umstände bedeutet die plötzliche Blindheit einen ganz erheblichen Eingriff in die gewohnte Lebensführung und eine starke Beeinträchtigung der Lebensqualität. Die Patientin verstarb knapp 2 Jahre nach der Behandlung. Schmerzensgeld: 50.000€
OLG Hamm, Urteil vom 04.02.1998 - 3 U 143/97 - VersR 1999, 622
Rechtsgebiet(e): Medizinrecht
Rechtsanwalt Dr. jur. Raimund Bürger & Rechtsanwältin Beate Lenke (Fachanwalt für Medizinrecht)
Kanzlei: Hufelandstrasse 28 - 45147 Essen / Ruhrgebiet / NRW
Ihre Rechtsanwälte für Medizinrecht / Arzthaftungsrecht / Zahnarztrecht und Schadenersatzrecht e-mrbl 2012-02-15 drtm-bns 2012-02-15
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