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Guter Rat ist nicht teuer

In der Regel erlauben es Schwierigkeitsgrad und Umfang der Erstberatung eine Gebühr in Höhe von 50€ (zzgl. Mwst) zu berechnen (Nr.2102 VV-RVG, §14RVG).

Auch die weiteren Kosten sind nach den Bestimmungen des RVG zu berechnen, d.h. abhängig von dem weiteren Verlauf der Angelegenheit und der Höhe der geltend gemachten Ansprüche. In vielen Fällen sind die Anwaltsgebühren von dem Gegner als zusätzliche Schadensposition zu übernehmen.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so prüfen wir für sie die Eintrittspflicht und stellen die Deckungsanfrage. Bei unzureichenden Vermögensverhältnissen beantragen wir für Sie darüber hinaus Prozess- oder Beratungskostenhilfe.


Rechtsanwalt Dr. jur. Raimund Bürger & Rechtsanwältin Beate Lenke
Kanzlei: Hufelandstrasse 28 - 45147 Essen
Kammer: Rechtsanwaltskammer Hamm - Ostenallee 18 - 59063 Hamm
Ihre Rechtsanwälte für Medizinrecht / Arzthaftungsrecht und Schadenersatzrecht im Ruhrgebiet

Rechtsanwalt Dr. jur. Raimund Bürger & Rechtsanwältin Beate Lenke (Fachanwalt für Medizinrecht)
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